Glasversicherung
Nicht alle Scherben bringen Glück – daher umfasst unserer Glasversicherung Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses gegen Bruchschäden. Die perfekte Ergänzung zu Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die u.a. Kosten für den Ersatz des zerbrochenen Glases oder eine provisorischen Notverglasung übernimmt.
Reden wir von der Gebäudeverglasung sind hier Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenflach- und Vakuumröhrenkollektoren sowie Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln versichert.